FAQ: Gewährleistung und Garantie
Gewährleistung
Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, welche für Verbraucher 2 Jahre beträgt (Unternehmer: 1 Jahr). Hierzu muss der Mangel an dem Gerät bereits bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorgelegen haben. Innerhalb der ersten 6 Monate wird zu Gunsten des Verbrauchers pauschal davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand (es sei denn, dass die Art des Mangels dies ausschließen würde). Danach jedoch muss der Käufer dies nachweisen.
Im Gewährleistungsfall hat der Verbraucher die Wahl der Nacherfüllung: er kann die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) verlangen, wobei dieser Austausch gleich alt sein kann und nicht mit einem nagelneuen Ersatz gleichzusetzen ist, dieser muss lediglich einwandfrei funktionieren. In beiden Fällen muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Ausführung der Nacherfüllung gegeben werden. Bei Unternehmern hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung.
Eine Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) oder eine Minderung (des Kaufpreises) ist erst möglich, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, nach abgelaufener Fristsetzung oder nach 2-maliger misslungener Nacherfüllung.
Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag in den oben genannten Fällen kann vom Käufer Wertersatz für den Gebrauchsvorteil verlangt werden (in der Regel erst nach mindestens 6 Monaten), d.h. dass er die Nutzung, die er ab Kauf der Sache bis zur Wandlung hatte, erstatten muss. Dies wird in der Regel durch eine Kürzung der Gutschrift, bzw. eine Zeitwertgutschrift erreicht.
Ausgeschlossen von der Gewährleistungsregelung sind:
- Gebrauchsbedingter Verschleiß
- Mängel, die dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren
- Eigenverschulden des Kunden (z.B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung, usw.)
Garantie
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist je nach Hersteller und Produkt unterschiedlich. Die Garantiebedingungen samt der Erfordernisse für die Geltendmachung der Garantie sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hersteller einsehbar. Die Kontaktdaten können unserer Herstellerübersicht entnommen werden.
Die Herstellergarantie beträgt üblicherweise zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren. Hierzu können wir nur individuell je nach Artikel Auskunft erteilen. In der Regel stehen die Garantiedauer und –bedingungen im Handbuch bzw. den Garantieunterlagen, die dem Artikel beiliegen. Alternativ können Sie diese direkt beim Hersteller erfragen oder normalerweise auf dessen Website nachlesen. Informationen hierzu finden Sie gewöhnlich auch auf unserer Website in der entsprechenden Artikelbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die Garantie bei Verbrauchsmaterial sehr stark eingeschränkt sein kann oder gar nicht erst gewährt wird. Bei abgelaufener Garantie lassen sich Kulanzlösungen eher erreichen, wenn sich der Käufer direkt an den Hersteller wendet.
Die Garantie ist also viel weitreichender als die Gewährleistung, da Sie in der Regel länger ist als die Gewährleistung und nicht nur Mängel abdeckt, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen, sondern auch alle, die im gesamten Garantiezeitraum auftreten.
Garantiebedingungen sind nicht gesetzlich geregelt, so dass der Hersteller diese im Großen und Ganzen frei auslegen kann. Wir als Händler haben leider keinerlei Einfluss auf die Garantiebestimmungen der Hersteller. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
Die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw. Informationen diesbezüglich finden Sie in den Garantieunterlagen oder erfragen Sie einfach beim Hersteller.
Im Garantiefall ist der Hersteller der Vertrags- und Ansprechpartner.