Hallo Pattex, bei Finanzierungen beginnt die Laufzeit des Finanzierungsvertrages über die Gesamtsumme mit Auslieferung der Ware. Bei einer Teillieferung müsste die Finanzierungslaufzeit nur über den ausgelieferten Teilbetrag beginnen, bei Nachlieferungen dann entsprechend. Das würde bedeuten, dass der Vertrag aufgesplittet werden müsste. Dies ist sowohl abwicklungstechnisch als auch juristisch kaum durchführbar. Sollte nur ein Zubehörteil fehlen, wäre es möglich, dieses aus dem Finanzierungsvertrag herauszunehmen und diesen mit gekürzter Darlehenssumme zu starten. Freundliche Grüße Clooney Moderator
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