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Mitte Februar habe ich bei der Fa. Computeruniverse ein Laptop der Marke acer gekauft. Die Kaufabwicklung erfolgte scnell und unkompliziert. Dieses Gerät funktionierte von Anfang an nicht richtig. Im März und April habe ich den Rechner 2x zur Reparatur bei der Fa. acer gesendet. Der Fehler wurde nicht behoben. Danach bin ich am 10. 05 per Einschreiben vom Kaufvertrag bei Computeruniverse zurück getreten. am 16.5. habe ich den Rechner nun an Computeruniverse zurück gesendet. Trotz mehrfacher Telefonate und e- mails habe ich weder das Geld, noch meinen Rechner zurück bekommen! Telefonische Anfragen werden freundlich, aber schleppend beantwortet; auf meine mails erst tage später -wenn überhaupt. :
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| In der Community seit 11.06.2007
Wohnort: Deutschland | |
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Hallo pascal65, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ein Rücktritt (früher Wandlung) ist in der Regel leider ein komplizierter Vorgang und streng gesetzlich reglementiert. Hierzu müssen bei 2-maliger fehlgeschlagener Nachbesserung (Reparatur) mehrere Bedingungen zutreffen: - Der erste Mangel muss innerhalb der Gewährleistungsfrist liegen, bei Verbrauchern wird dies innerhalb der ersten 6 Monate pauschal angenommen (bis zur Beweislastumkehr). Weiterhin muss der letzte Mangel noch innerhalb der Verjährungsfrist liegen. Beides trifft bei Ihnen zu. - Der Mangel, welcher 2-malig nicht behoben werden konnte, muss jeweils der gleiche sein. Wenn beispielsweise bei einem Notebook zunächst das Display defekt ist und dieses im zweiten Versuch erfolgreich repariert wird, berechtigt die fehlgeschlagene Reparatur des anschließend defekten Laufwerkes nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der letzte Punkt ist laut Hersteller das Problem, da bei Ihrer ersten Einsendung an Acer keiner der von Ihnen beschriebenen Fehler seitens des Serviceteams festgestellt werden konnte. Somit ist hier keine Nachbesserung fehlgeschlagen, da diese gar nicht erst vorgenommen werden konnte. Da wir in keinem der beiden Fälle die entsprechende Fehlerdiagnose durchgeführt haben und auch keine diesbezüglich geschulten Techniker seitens des Herstellers im Haus haben, können wir uns leider kein eigenes Bild dieses Vorganges machen. Wir arbeiten hierzu eng mit den Spezialisten der jeweiligen Hersteller zusammen, die auf die Problemlösung und Fehlerdiagnose geschult sind. Daher müssen wir leider jedoch diesbezügliche Statusanfragen Ihrerseits jeweils an den Hersteller weiterleiten und können Ihnen erst nach einer erfolgten Antwort neue Informationen zukommen lassen. Weiterhin hätte Ihnen das Notebook laut Aussage von Acer bereits nach kurzer Zeit wieder (repariert) zur Verfügung stehen können, dies lehnten Sie jedoch ab. Die endgültige Entscheidung über einen Rücktritt liegt beim Hersteller selbst und wir haben leider nur bedingt Einfluss auf diese Entscheidung. Auf Grund der oben genannten Problematik versuchen wir zurzeit eine Kulanzabwicklung seitens Acer zu erreichen, was beim Hersteller intern jedoch an anderer Stelle entschieden wird. Dies erklärt die weitere Verzögerung. Wir werden Sie selbstverständlich umgehend über Neuigkeiten informieren. Ihr computeruniverse.net Team.
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| | In der Community seit 28.12.2000 | |
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@ pascal65 Schreib bitte was jetzt geschen ist, wurde geld erstattet? 2 Nachbesserungsversuche....stehen Gesetzlich zu danach rücktritt vom vertrag oder eve. Schaden ersatz fals schaden entschtanden ist. bei einem Notebook was ja ein gerät in einem ist würde ich mal genau mich informieren
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| | In der Community seit 29.11.2006 | |
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habe mitterweile ein neues Noteboock von acer erhalten; die rücknahme von computeruniverse steht jetzt noch aus
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| In der Community seit 11.06.2007
Wohnort: Deutschland | |
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Also ich hatte bis jetzt keine Probleme mit rückabwicklungen. Habe erst letztens Ein CD/DVD Combolaufwerk gekauft welches später keine DVD`s mehr lesen wollte habe denen eine Mail geschrieben und 2Tage Später kam ein bote und Nahm das gerät gleich mit ca. 2 Wochen Später kam das neue Gerät und das ohne irgendwelche Kosten meiner seits
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| In der Community seit 31.10.2005
Wohnort: Leipzig Deutschland | |
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Jeder Fall muss individuell betrachten werden. Dieser hier ist etwas komplizierter, da die gesetzliche Grundlage eines Rücktritts nicht gegeben war, wie bereits oben erläutert wurde. Aus diesem Grund ließ sich auch keine direkte Gutschrift mit Acer aushandeln, da diese den Rücktritt ablehnten. Jedoch konnten wir den Hersteller dazu bringen, dass aus Kulanz ein neues Notebook im Austausch geliefert wird, welches wir zu unseren Lasten nehmen. Pascal65 erhält daraufhin die gewünschte Gutschrift. Dieses wurde direkt an den Kunden geschickt, so dass wir dieses zum Abschließen des Vorganges noch bei Pascal65 abholen lassen müssen. Ihr computeruniverse.net Team!
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| | In der Community seit 28.12.2000 | |
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